Ihre Sachverständigen – in jedem Fall.

Ihre Sachverständigen heißen Sie herzlich Willkommen

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind wir seit vielen Jahren auf betriebswirtschaftliche Bewertungen und Schadenermittlungen spezialisiert. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind die Ermittlung von Betriebsunterbrechungs-, Waren- und Haftpflichtschäden, die Unternehmensbewertung und Insolvenzuntersuchungen.

Wir erstellen Gutachten für Gerichte, Versicherungen und Versicherungsnehmer, Unternehmen und Privatpersonen. Darüber hinaus sind wir als Experten unterstützend für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Justizbehörden tätig und beraten Unternehmen in Bewertungsfragen und im Schadenfall.

Außerdem führen wir regelmäßig Seminare für Richter, Staatsanwälte und Justizmitarbeiter sowie für Schadenregulierer und Versicherungsmakler durch.

Unsere Auftraggeber schätzen unsere Spezialisierung, unsere langjährige Erfahrung und unsere Unabhängigkeit.

Unsere Leistungen - im Überblick

Schadenermittlung

Unvorhersehbare Ereignisse führen oftmals nicht nur zu Sachschäden, sondern auch zu wirtschaftlichen Vermögensschäden, die es für unterschiedliche Anlässe zu bewerten gilt. Für Versicherungen, Gerichte, Unternehmen und/oder Privatpersonen bewerten und begutachten wir Betriebsunterbrechungs- und Haftpflichtschäden, beraten und schulen Geschädigte, Versicherungsmakler und Rechtsanwälte.

Unternehmensbewertung

Wir bewerten Unternehmen und Unternehmensanteile für eine Vielzahl von Anlässen. Unsere Auftraggeber sind in erster Linie Zivil-, Familien- und Finanzgerichte, die eine Bewertungsfrage durch einen unabhängigen Sachverständigen klären lassen, sowie Unternehmen, die eine qualifizierte Unternehmensbewertung zur Vorbereitung einer Transaktion oder im Rahmen einer Nachfolgeregelung benötigen. Aber auch Privatpersonen und ihre Anwälte ziehen uns regelmäßig als Schiedsgutachter oder Berater bei Vermögensauseinandersetzungen hinzu.

Insolvenzuntersuchung

Für Gerichte und Staatsanwaltschaften prüfen wir Im Rahmen von Insolvenzverschleppungsverfahren, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von den Verantwortlichen unverzüglich beantragt wurde. Dabei ist einerseits auf die Überschuldung und andererseits auf die Zahlungsunfähigkeit abzustellen. Für die sachgerechte Durchführung dieser Tätigkeiten sind sowohl fundierte rechnungslegungsbezogene Kenntnisse als auch der Umgang mit integrierten Unternehmensplanungen und Finanzplänen erforderlich.