Insolvenzuntersuchung

Für Gerichte und Staatsanwaltschaften prüfen wir Im Rahmen von Insolvenzverschleppungsverfahren, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von den Verantwortlichen unverzüglich beantragt wurde. Dabei ist einerseits auf die Überschuldung und andererseits auf die Zahlungsunfähigkeit abzustellen.

Hierzu sind Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) ergangen, die die Überschuldungsprüfung und die Beurteilung von Zahlungsunfähigkeit (IDW S 11) und die Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6) betreffen. Zusätzlich ist die höchstrichterliche Rechtsprechung zu beachten.

Für die sachgerechte Durchführung dieser Tätigkeiten sind sowohl fundierte rechnungslegungsbezogene Kenntnisse als auch der Umgang mit integrierten Unternehmensplanungen und Finanzplänen erforderlich.

Unsere Leistungen im Bereich Insolvenzuntersuchung