Die Insolvenzordnung sieht nach § 17 InsO als Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren die Zahlungsunfähigkeit vor. In diesem Zusammenhang stellt sich häufig die Frage nach dem Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit, da sich daran z.B. Fragen der Geschäftsführerhaftung anschließen.
Die Grundlage zur Feststellung des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit für in der Vergangenheit liegende Zeitpunkte bilden die Buchhaltungsunterlagen. Von deren Qualität hängt es letztlich ab, ob nur auf Indizienbasis eine Aussage getroffen werden kann, oder ob eine Liquiditätslücke konkret für mehrere Zeitpunkte bestimmt werden kann. Bei sehr guter Datenlage ist es möglich, die Entwicklung der Liquiditätslücke taggenau über lange Zeiträume hinweg zu berechnen. Der dadurch gewonnene Überblick über den Finanzstatus führt häufig zu einem recht eindeutigen Ergebnis. Denn es zeigt sich in der Regel, dass Zahlungsunfähigkeit über längere Zeiträume hinweg entweder kontinuierlich besteht, oder eben kontinuierlich nicht besteht.
Das IDW hat in diesem Zusammenhang den Standard zur „Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen“, den IDW S 11, vorgelegt, in dem die aktuelle Rechtsprechung des BGH berücksichtigt wird.