Mit einem stetig intensiveren Wettbewerb und einer weltweit vernetzen IT- und Kommunikationslandschaft verändern sich auch die Unternehmensrisiken. Cyberkriminalität führt Jahr für Jahr zu großen wirtschaftlichen Schäden durch Umsatzeinbußen, Produktionsstillstand und Imageverlust.
Die Folgewirkungen von Internetkriminalität und Hacker-Angriffen auf die unternehmenseigenen Wertschöpfungsketten können existenzbedrohend sein.
Ob als Unternehmen mit geschäftskritischen Daten in der Cloud, digitalisierter Produktion, im Gesundheitssektor oder E-Commerce – ein umfangreicher Versicherungsschutz gegen Cyberrisiken ist wichtiger denn je.
In Ergänzung der versicherten Gefahren Brand, Leitungswasser, Sturm, etc. hat die Versicherungslandschaft umfangreiche Deckungskonzepte auf den Markt gebracht, die die klassische Ertragsausfallversicherung um die Gefahr „Cyber“ erweitern.
Im Schadenfall ist oftmals schnelles und unbürokratisches Handeln sowie Flexibilität erforderlich, um einen drohenden Betriebsunterbrechungsschaden zu vermeiden oder zu minimieren.
Eine zielgerichtete und transparente Interaktion zwischen Versicherer, Geschädigten, IT-Experten und Sachverständigen für Betriebsunterbrechungsschäden trägt dazu bei, eine Cyber-Attacke zu beheben, etwaige Schäden zu erfassen und vertragskonform zu bewerten.
Die Schadenfeststellung erfolgt dabei mitunter im Sachverständigenverfahren. Neben der Bewertung von entstandenen Ertragsausfällen steht die bedingungsgemäße Erfassung von Mehr- und Schadenminderungskosten (Erpressungsgelder, Kosten IT-Schadenbeseitigung, Reproduktionskosten) im Vordergrund.