Produkthaftung meint die Haftung eines Produzenten oder Händlers eines fehlerhaften Produktes oder Werkes für Schäden Dritter. Gegen deren Schadenersatzansprüche können sich Unternehmen durch eine Produkthaftpflichtversicherung als Teil oder Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung absichern.
Die Produkthaftung ist zu unterscheiden von der Haftung für Mängel am Produkt. Solche Mängel begründen Gewährleistungsansprüche. Der Kunde kann beispielsweise die Ersatzlieferung einer mängelfreien Sache oder die Reparatur der mängelbehafteten Sache verlangen. Die dadurch beim Lieferanten anfallenden Kosten sind durch eine Produkthaftpflichtversicherung ausdrücklich nicht gedeckt.
In der Praxis entstehen Produkthaftpflichtschäden häufig durch die Verwendung mangelhafter Produkte in der nächsten Stufe der Lieferkette. Konkret werden fehlerhafte Produkte z.B.
Dadurch entstehen beim Abnehmer Kosten, die als Schadenersatz gegen den Lieferanten geltend gemacht werden. Der Abnehmer kann zusätzlich den entgangenen Gewinn geltend machen, wenn die weiterverarbeiteten Erzeugnisse nicht oder nur mit einem Preisnachlass veräußert werden können. Nur diese Ansprüche und nicht etwa die Nachlieferung mängelfreier Artikel durch den Versicherungsnehmer sind in solchen Fällen Gegenstand der (erweiterten) Produkthaftpflichtversicherung.
Typische Ansprüche, die bei Produkthaftpflichtfällen zwischen Unternehmen geltend gemacht werden, sind die folgenden:
Die Feststellung der Höhe dieser Kosten verlangt gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Erfahrung mit Abläufen in Produktions- und Handelsunternehmen. Zu den Branchen, in denen wir als Sachverständige Produkthaftpflichtfälle bearbeitet haben, zählen u.a. die Pharma- und die Autoindustrie, die Lebensmittelherstellung und der Maschinenbau.