Vermögensschäden, die einem Veranstalter durch den Ausfall, den Abbruch oder die Änderung der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, lassen sich durch eine Veranstaltungsausfallversicherung absichern.
Je nach Ausgestaltung können z.B. folgende Risiken abgesichert sein:
Typischerweise sind nicht alle diese Risiken in der angebotenen Grunddeckung der Versicherer enthalten. Sie lassen sich aber in der Regel durch Deckungserweiterungen absichern. Selbst das Risiko von angedrohten oder durchgeführten Terroranschlägen lässt sich auf diese Weise einschließen, nicht dagegen mangelnde Nachfrage des Publikums. Auch der entgangene Gewinn kann versicherbar sein.
Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer bis zum Betrag der Versicherungssumme die durch den Eintritt des Versicherungsfalls für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung nachweislich aufgewendeten oder noch aufzuwendenden Gesamtkosten abzüglich der erzielten Einnahmen und Einsparungen, außerdem ggf. die Schadenminderungskosten und den entgangenen Gewinn.
Für den Nachweis der Kosten, Einnahmen und Einsparungen sowie ggf. des entgangenen Gewinns kann die Beauftragung eines Sachverständigen sinnvoll sein. Manche Versicherer sehen in ihren Bedingungen auch ein Sachverständigenverfahren vor, ähnlich dem Verfahren in der Betriebsunterbrechungsversicherung.