Für einen ersatzpflichtigen Verdienstausfall kann es eine Vielzahl von Gründen geben, z.B.:
Schwierig zu ermitteln ist häufig der Verdienstausfall von Selbständigen, aber auch von Arbeitnehmern, nach schweren Verletzungen, die sich monate- oder jahrelang, in manchen Fällen auch das ganze Leben lang auf die Erwerbsfähigkeit auswirken. Bei Arbeitnehmern benötigt man dazu Informationen über die mit der jeweiligen Qualifikation möglichen Berufslaufbahn; bei Selbständigen muss der Gutachter eine plausible Prognose darüber entwickeln, wie sich das Unternehmen ohne die Verletzung der Inhaberin oder des Inhabers weiterentwickelt hätte.
Doch auch wenn es um kürzere Zeiträume geht, ist die Schätzung des erlittenen Verdienstausfalls insbesondere bei Selbständigen oft nicht einfach. Wie bei der Ermittlung von Betriebsunterbrechungsschäden gilt es, zunächst eine Soll-Leistung (einen Soll-Umsatz) zu definieren und diese mit der Ist-Leistung/dem Ist-Umsatz zu vergleichen. Anschließend sind die ersparten voll-variablen Kosten und evtl. auch weitere anteilig ersparte Kosten abzuziehen. Als Ergebnis erhält man den entgangenen Gewinn als Maßstab für den Verdienstausfall.
Für die Entschädigung eines Verdienstausfalls sind auch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen einzubeziehen. So sind Schadenersatzzahlungen nach Verletzungen Selbständiger zwar nicht gewerbesteuerpflichtig, unterliegen aber der Einkommensteuer.
Auch beim Schadenersatz für den Verdienstausfall von Arbeitnehmern, bei denen es letztlich auf die Netto-Einbuße ankommt, spielt die Steuerbelastung eine Rolle.