Ein Unternehmen investiert mitunter erhebliches Kapital in Waren und Vorräte. Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Raub, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder weitere Elementargefahren wie z. B. Überschwemmung können erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Versichert sind in der Regel die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten der beschädigten, zerstörten oder abhandengekommenen Sachen.
Eine Beschädigung ist dabei jede Beeinträchtigung der Substanz, die den Wert oder die Brauchbarkeit der Sache nachteilig verändert. Nachteilig ist die Veränderung, wenn sie die Gebrauchsfähigkeit oder den Wert mindert.
Die Substanz braucht zwar nicht verletzt zu sein; sie muss aber immerhin durch physikalische (mechanische, elektrische, Strahlungs-) oder chemische Einwirkung beeinträchtigt sein. Nicht erforderlich ist, diese Einwirkung oder ihren Erfolg unmittelbar sinnlich wahrnehmen zu können; nicht notwendig ist ferner, dass die Sache in ihrer Substanz verändert oder auch nur angegriffen ist. Eine Verschmutzung oder Verseuchung genügt.
Die vollumfängliche Erfassung, Bewertung und Verwertung beschädigter Waren und Vorräte erfordert oftmals sachverständige Unterstützung. Eine zielgerichtete Schadenermittlung nach den versicherungsvertraglichen Vorgaben gewährleistet eine zeitnahe Wiederbeschaffung/Wiederherstellung und entlastet die firmeneigenen Mitarbeiter.
Die Schadenfeststellung erfolgt dabei mitunter im Sachverständigenverfahren und steht in enger Verbindung mit der Ermittlung eines etwaigen Ertragsausfallschadens.
Auch im Vorfeld eines immanent drohenden Schadenereignisses empfiehlt es sich, die Versicherungswerte von Waren/Vorräten sachverständig prüfen/ermitteln zu lassen. Dadurch wird nicht nur ein ausreichend bemessener Versicherungsschutz im Schadenfall gewährleistet; eine sachverständige Versicherungswertermittlung kann zudem zu hoch festgesetzte Versicherungssummen identifizieren und Prämieneinsparpotentiale heben.