Gesellschaftsvertragliche Auseinandersetzungen bezüglich der Bewertung von Unternehmensanteilen können mediativ vorgerichtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Rahmen von Schiedsgutachten erfolgen.
Eine Besonderheit stellen hier die häufig vorzufindenden besonderen vertraglichen Regelungen zur Anteilsbewertung dar. Eine Bewertung nach diesen doch sehr unterschiedlich ausfallenden Regelungen ist i.d.R. ebenso erforderlich, wie die Bewertung nach den allgemeinen Grundsätzen der Unternehmensbewertung nach IDW S 1, da bei älteren Gesellschaftsverträgen nicht selten die Nichtigkeit von gesellschaftsvertraglichen Bewertungsregelungen vorliegt.