Unternehmenskäufe und -verkäufe basieren auf unternehmerischen Initiativen und betreffen alle Rechtsformen wie Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Unabhängige und belastbare Wertfindungen sind bei Transaktionen ein elementarer Bestandteil. Abhängig von der Unternehmensgröße sind neben dem IDW S 1 noch die „Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen“ des IDW Praxishinweis 1/2014 zu berücksichtigen. Die Besonderheiten der KMU führen dazu, das i.d.R. nicht die vollständige nach IDW S 1 ermittelte Ertragskraft in die Bewertung einfließt, sondern diese vielmehr in eine übertragbare und eine nicht übertragbare Ertragskraft aufgeteilt wird. Letztere resultiert aus den unternehmensindividuellen Besonderheiten und personenbezogenen wertbestimmenden Faktoren, die einer dauerhaften Ertragskraftübertragung entgegenstehen.