Rund ein Drittel der Unternehmer in Deutschland sind in einer Lebensphase angekommen, in der die Übergabe des eigenen Unternehmens in die Überlegungen miteinbezogen werden sollte.
Unabhängig davon, ob das Unternehmens innerhalb der eigenen Familie, an Mitarbeiter oder an Externe übertragen werden soll, ist eine fachlich fundierte Bewertung unerlässlich, sei sie anfangs auch nur indikativ, um zwischen den Beteiligten eine sachliche Diskussion zu beginnen und nachfolgende Schritte des länger währenden Prozesses zu ermöglichen.
Bei der Bewertung dieser kleinen- und mittelgroßen Unternehmen kommt neben dem IDW S 1 noch der IDW Praxishinweis 1/2014: „Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen“ zur Anwendung. Die Besonderheiten der KMU führen dazu, das i.d.R. nicht die vollständige nach IDW S 1 ermittelte Ertragskraft in die Bewertung einfließt, sondern diese vielmehr in eine übertragbare und eine nicht übertragbare Ertragskraft aufgeteilt wird. Letztere resultiert aus den unternehmensindividuellen Besonderheiten und personenbezogenen wertbestimmenden Faktoren, die einer dauerhaften Ertragskraftübertragung entgegenstehen.
Schließlich spielen in der Regel bei familieninternen Übertragungen auch noch steuerrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem sog. vereinfachten Ertragswertverfahren eine Rolle.